UnfallversicherungDie Unfallversicherung sichert finanziell ab, sobald man nach einem Unfall Invalid beeinträchtigt ist. Die Abdecksumme hängt von den Beiträgen ab. Es können bis zu 500% der vereinbarten Summe herauskommen, aber nur, wenn man zu 100% invalide ist. Die Bewertung der Invalidität erfolgt gemäß der Kliedertaxe.
Wenn bei einem Unfall innerhalb eines Jahres die abgesicherte Person mindestens 50% (gemäß Gliedertaxe) seiner Leistungsfähigkeit verliert (körperlich, geistig), greift die Unfallversicherung ein und zahlt die vereinbarte monatliche Unfallrente in voller Höhe ein Leben lang aus.
Bei einem Unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird pro Kalendertag in vollstationärer Behandlung das volle Krankenhausgeld erstattet, dies bis zu 2 Jahren.
Stirbt der Versicherte aufgrund eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so bekommen die Hinterbliebenen die Unfallversicherung ausgezahlt.
Wenn aufgrund einer unfallbedingten Operation das äußere Erscheinungsbild einen Knack's bekommen hat, so zahlt die Versicherung kosmetische Operationen in Höhe bis zu 6000€.
Desweitern sind meistens noch andere Deckungserweiterungen beitragsfrei in der Unfallversicherung mit eingeschlossen.
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